Glossar

Glossar der Wörter und Institutionen

Arbeitnehmer :
Vergütete Arbeitskraft, die eine Arbeitsleistung im Auftrag des Arbeitgebers, dem sie unterstellt ist, erfüllt. Das Unterstellungsverhältnis ist ausschlaggebend und zeichnet sich durch die Befugnis des Arbeitgebers aus, Anweisungen und Leitlinien zur Ausführungskontrolle zu geben und Versäumnisse des Arbeitnehmers zu sanktionieren. Dieser Arbeitnehmer-Status ist vom Status des selbstständigen Mitarbeiters zu unterscheiden.

Arbeitsgericht :
Paritätische Rechtsprechung (bestehend aus Beratern, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten), die zur Schlichtung individueller Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (einschl. Auszubildende) im Zusammenhang mit dem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beauftragt sind. Der Arbeitnehmer (oder in selteneren Fällen der Arbeitgeber), der es in Anspruch nehmen möchte, muss diverse Vorgaben einhalten (Schritte, Verjährung). Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier

Arbeitsmedizinischer Dienst :
Die arbeitsmedizinischen Dienste haben eine präventive Aufgabe auf dem Gebiet der Arbeitsgesundheit. Sie steuern Präventionsmaßnahmen für die Arbeitsgesundheit, beraten Arbeitgeber, Arbeitskräfte und deren Vertreter, um jegliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Arbeitskräfte aufgrund ihrer Arbeit zu verhindern. Weiterhin stellen sie die Überwachung des Gesundheitszustandes der Arbeitskräfte sicher.

[auftraggeber>-]
Auftraggeber :
Natürliche oder juristische Person, die Arbeiten oder Dienstleistungen in Auftrag genommen und einen Vertrag mit dem Projektträger oder dem Kunden abgeschlossen hat. Wenn der Auftragnehmer die Arbeiten oder Dienstleistungen teilweise oder vollständig an eine andere natürliche oder moralische Person delegiert, wird er folglich zum Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ein Vermittler zwischen dem Projektträger und dem Subunternehmer, es sei denn, er selbst ist der Projektträger.

Ausgleichstage – JRTT (Jours de réduction du temps de travail) :
Beträgt die Arbeitszeit mehr als 35 Stunden pro Woche oder mehr als die tarifvertragliche Arbeitszeit im Unternehmen oder Betrieb, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern als JRTT bezeichnete Ruhetage gewähren, um die über 35 Stunden oder die geltende tarifliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit auszugleichen.

[bauherren>-]
Bauherren :
Ein im Hoch- und Tiefbaugewerbe häufig verwendeter Begriff. Er bezeichnet alle natürlichen oder juristischen Personen, die Arbeiten in Anspruch nehmen, welche bei einem Unternehmen bzw. einem Leistungserbringer in Auftrag gegeben wurden. Im weiteren Sinne wird mit diesem Begriff jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die einer anderen Person im Rahmen eines Werk-, Geschäfts- oder Dienstleistungsvertrags eine Arbeit oder Dienstleistung anvertraut hat. Zuweilen Leistungsempfänger, Kunde, Kommanditär oder Abnehmer genannt. In der Regel hat der Projektträger auch die Eigenschaft des Auftraggebers inne.

Branche :
Eine Branche fasst die Unternehmen zusammen, welche die Tätigkeit(en) ausüben, für die die Sozialpartner davon ausgegangen sind, dass ähnliche und kohärente Arbeitsbedingungen anzuwenden sind, die in den Bereich der Kollektivverhandlung fallen (Branchenvereinbarung über ein spezielles oder mehrere spezielle Themen, oder in den Bereich eines Kollektivvertrags, der sämtliche individuelle oder kollektive Arbeitsbeziehungen betrifft). Die Grenzen einer Branche werden vom Anwendungsbereich der Vereinbarung oder des Vertrags bestimmt, die von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaftsorganisationen geschlossen werden, die durch einen Erlass des Arbeitsministeriums als repräsentativ auf dem Gebiet der jeweiligen Branche anerkannt wurden.

DIRECCTE :
Regionaldirektion für Unternehmen, Wettbewerb, Konsum, Arbeit und Beschäftigung. Sie sind die wichtigsten Ansprechpartner auf regionaler Ebene für Unternehmen und sozioökonomische Akteure und haben gleichzeitig Kontroll-, Leitungs- und Beratungskompetenzen inne, die sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts betreffen. Die Arbeitsaufsichtsbehörde unterliegt diesen Behörden auf territorialer Ebene, wobei sie ihre Aufgaben gleichzeitig unabhängig ausführt.
Um Kontakt zur nächstliegenden Direccte in Frankreich für Ihre Tätigkeit aufzunehmen, besuchen Sie die Karte der Direccte

Entgelt :
Alle einem Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag gezahlten Beträge für die geleistete Arbeit. Üblicherweise wird es von der Kostenübernahme bzw. Erstattung der Spesen unterschieden, die dem Arbeitnehmer durch Ausübung seines Berufs entstehen (insbesondere Transportkosten).

[entleihendesunternehmen>-]
Entleihendes Unternehmen :
Unternehmen, das ein Zeitarbeitsunternehmen in Anspruch nimmt, dank dem es für eine befristete Zeit neue Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt bekommt.

Entsendungszulagen :
Auch Tagegeld oder per diem genannt. Sie kompensieren die Unannehmlichkeiten aufgrund der Entsendung, die in der Trennung der Betroffenen von ihrem gewohnten Umfeld liegen. Sie können nicht als Erstattung für infolge der Entsendung tatsächlich entstandenen Kosten für die Arbeitskraft gezahlt werden. Sie sind im Sinne des französischen und europäischen Rechts Teil des Arbeitsentgelts.

Entschädigung für große Reisen :
Deckt die durch Reisen, aufgrund derer man nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort übernachten kann, entstehenden Kosten in dem Empfangsland durch einen Pauschalbetrag, der die Kosten für Mahlzeiten und Unterbringung (evtl. sogar Zweitwohnung) abdeckt

Entschädigung für kleine Reisen :
Deckt die Kosten für Reisen, die mit einer Dienstreise verbunden sind (Transport und Mahlzeit)

Finanzgarantie :
Es handelt sich um eine Bürgschaftsverpflichtung, die bei einer Kreditsicherungsgesellschaft, bei einem kollektiven Garantiefonds, einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder bei einem in Frankreich, in der Europäischen Union oder im europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Finanzinstitut abgeschlossen wurde, das zur Vergabe von Bürgschaften und zur Tätigkeit in Frankreich berechtigt ist. Für Zeitarbeitsunternehmen ist sie zwingend erforderlich.

Formular bzw. portables Dokument A1 :
In der Sozialversicherung ermöglicht dieses Formular einem Arbeitnehmer oder dessen Arbeitgeber, seine Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem nachzuweisen, wenn er sich in einen anderen Staat begibt, um dort eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Es bescheinigt einer Arbeitskraft, die kein Mitglied in dem Land ist, in dem sie arbeitet, die entsprechenden Rechtsvorschriften. Das Formular unterliegt der Zuständigkeit der Sozialversicherung und nicht des Arbeitsrechts. Es gibt keine Verbindung zu einer Vorabmeldung der Entsendung. Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite von CLEISS.

Gewohnheitsgemäße, beständige und kontinuierliche Tätigkeit :
Dieser Begriff ermöglicht die Bestimmung einer Betrugssituation für die Niederlassung, wenn ein Unternehmen eine gewohnheitsgemäße, beständige und kontinuierliche Tätigkeit in Frankreich ausübt, indem es Arbeitnehmer zur Ausführung der Arbeit entsendet, ohne in Frankreich registriert zu sein. Durch eine Reihe von Indizien (wenn nur eines der untengenannten Indizien vorliegt, ist dies nicht ausreichend) kann bewiesen werden, dass das Unternehmen eine gewohnheitsgemäße, beständige und kontinuierliche Tätigkeit in Frankreich ausübt :
• der Ort des Unternehmenssitzes und seiner Verwaltung,
• die aufgewendeten Mittel für die kommerzielle Prospektion
• der Personalbestand in der Verwaltung, der jeweils im Mitgliedsstaat der Betriebsniederlassung und auf dem Nationalgebiet arbeitet, und die Vertragsdauer
• der Ort, an dem die entsendeten Arbeiter eingestellt werden und der, an dem die meisten Verträge mit den Kunden abgeschlossen werden,
• die geltende Gesetzgebung für die vom Unternehmen mit seinen Arbeitskräften und mit seinen Kunden abgeschlossenen Verträge,
• die in beiden Mitgliedsstaaten erzielten Umsätze

Grenzüberschreitende Dienstleistung :
Oberbegriff, der außer der einfachen Produktlieferung (mit vollständigem Eigentum, beispielsweise über einen Kaufvertrag) die Bereitstellung aller Leistungen umfasst, die normalerweise gegen ein Entgelt durch eine Einheit geliefert wird, welche außerhalb des Staatsgebiets ansässig ist. Die gelieferten Leistungen umfassen insbesondere : a) Tätigkeiten industrieller Art, b) Aktivitäten kommerzieller Art, c) handwerkliche Tätigkeiten, d) freiberufliche Tätigkeiten.

Jahreskontingent (an Überstunden) :
Das Jahreskontingent stellt eine gewisse Menge an Überstunden dar, die pro Jahr und pro Arbeitnehmer geleistet wurden. Es wird durch eine Kollektivvereinbarung bestimmt. Andernfalls wird die Anzahl durch einen Erlass festgelegt ; derzeit ist er auf 220 Stunden pro Jahr und pro Arbeitnehmer festgelegt.

Kernbestimmungen des Arbeitsrechts :
Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, muss ihnen einen bestimmten Grundbestand an Rechten garantieren, die nach dem französischen Arbeitsrecht anwendbar sind.

Kollektivvertrag und -Vereinbarungen (Branchen- und Unternehmensabkommen) :
Texte, die aus Kollektivverhandlungen hervorgehen (zwischen den repräsentativen Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen) und die Einstellungs-, Beschäftigungs-, Berufsbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialen Sicherheiten festlegen (Vertrag) oder einen dieser Bereiche betreffen (Vereinbarung) und für die Arbeitnehmer eines bestimmten Unternehmens (Betriebsvereinbarung) oder die Unternehmen einer Branche (Branchenvereinbarung) gelten. Sie gelten als branchenweit, wenn sie per arbeitsministeriellem Erlass auf alle Unternehmen der entsprechenden Branche ausgedehnt werden.

Lohnnebenleistungen :
Elemente, die aus verschiedenen Gründen (Betriebszugehörigkeitsdauer, Wertschätzung seiner Arbeit, Arbeitsbedingungen, geografische Lage seines Arbeitsplatzes) auf der persönlichen Situation des Arbeitnehmers und auf kollektiver Basis beruhen. Sie können verschiedene Bezeichnungen haben (Prämien, Entschädigungen, Zulagen), sind jedoch Teil des Arbeitsentgelts, denn sie sind die Gegenleistung für die geleistete Arbeit

Menschenunwürdige Unterbringungsbedingungen :
Zustand von Räumlichkeiten, die keine einfachen Verstöße gegen die vom Arbeitsgesetz bzw. vom Landwirtschafts- und Fischereigesetz vorgesehenen Normen aufweisen, sondern schwere, die Menschenwürde der Arbeiter verletzende Verstöße. Es kann nach Hinweisen wie der deutlichen Überalterung der Räumlichkeiten, ihrem Hygienezustand, ihrer Größe, Anzahl oder Ausstattung gefragt werden. Dies ist der Fall, wenn die Anhäufung von Mängeln, Missständen oder Störungen in Bezug auf den Komfort, die Sauberkeit, die Hygiene, den Schutz oder die Privatsphäre eine Verachtung der menschlichen Person kennzeichnet. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn der Raum unhygienisch, ausgesprochen unsauber oder nicht beheizt ist, wenn er keine angemessene Hygiene ermöglicht oder Auffälligkeiten dafür aufweist, dass seine Nutzung gefährlich ist (z.B. mangelhafte Elektrizität).

Mindestlohn :
Untergrenze, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen festgelegt wird (Mindestlohn) bzw. vertragliche Mindestlöhne, die für die Branche gelten, wenn diese vorhanden sind und den gesetzlichen Mindestlohn überschreiten.

Modulation der Arbeitszeit :
Bei der „Modulation“ handelt es sich um eine Arbeitszeitorganisation im Unternehmen oder Betrieb, die es ermöglicht, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer nach den Bedürfnissen des Unternehmens zu gestalten, indem Zeiten hoher Aktivität mit Zeiten geringer Aktivität abwechseln.

Rechtsform des Unternehmens :
Rechtlicher Rahmen, d.h. für ein Unternehmen geltendes Recht entsprechend seiner Nationalität, des Ortes und seiner Tätigkeit. Seine Rechtsform kann sehr verschieden sein (vom Einzelunternehmen, in dem das Vermögen nicht von dem des Unternehmensleiters getrennt ist, bis hin zur Kapitalgesellschaft mit vielen Aktionären, die zu einer multinationalen Unternehmensgruppe gehört).

Rechtsverletzung :
Die mildeste Kategorie der Strafhandlungen, die einer Strafgerichtsbarkeit unterliegt.

Selbstständiger Mitarbeiter :
Im Gegensatz zum Arbeitnehmer ist dies eine Person, die eine Arbeit für andere ausführt, ohne dem Auftraggeber untergeordnet zu sein.

Subunternehmer :
Natürliche oder juristische Person, die Arbeiten oder eine Dienstleistung ausführen wird, die sie von einem Auftraggeber erhalten hat. Ein Subunternehmer schließt nie einen direkten Vertrag mit einem Projektträger ab. In einer Kette von Subunternehmern mit mehreren Ebenen (oder Rangstufen) kann es mehrere Projektträger und mehrere Subunternehmer geben.

Urlaubsgeld : (andere Bezeichnung : Urlaubsentgelt)
Element, das im Sinne der Rechtsprechung der Europäischen Union der gewöhnlichen Bezahlung für die Ruhezeit entspricht, die dem Arbeitnehmer zusteht.

Verpflegungsentschädigung :
Wird Arbeitnehmern gewährt, die ihre Mahlzeiten aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen ohne problemlosen Zugang zu einem Restaurant bzw. ohne die Möglichkeit, den vom Arbeitgeber bereitgestellten Speisesaal in Anspruch nehmen zu können, einnehmen müssen (z.B. auf einer Baustelle oder bei einer Dienstreise).


Verwaltungsstrafe :
Die Verwaltungsstrafe soll Fehlverhalten ahnden. Im Gegensatz zur strafrechtlichen Sanktion wird sie nicht durch ein Strafgericht ausgesprochen. Aufgrund ihrer Verschiedenartigkeit sind eine Reihe von Sicherheiten für das Rechtssubjekt vorgesehen (Recht auf kontradiktorisches Verfahren, Recht auf Stellungnahme vor Ausspruch der Sanktion). In der Regel handelt es sich um Geldstrafen, zum Teil aber auch um die vorübergehende Unterbrechung oder das Verbot der Tätigkeiten, oder auch um den Entzug der Zulassung bzw. Genehmigung.

Zeitarbeitsunternehmen :
Unternehmen, dessen ausschließliche Tätigkeit die zeitlich befristete Bereitstellung von Arbeitnehmern für Kunden, die entleihenden Unternehmen, ist. Es darf nur diese Bereitstellungsleistung ausüben und in Rechnung stellen. Es muss für die Bezahlung der Arbeitnehmer eine spezielle Finanzgarantie abgeschlossen haben.